Visuelle Inspektion des Stahlkonstruktionsprojekts

Apr 23, 2018Eine Nachricht hinterlassen

Visuelle Inspektion des Stahlkonstruktionsprojekts

1. Einleitung:

Um die Stahlkonstruktionen von UTE PECEM & ITAQUI Power Projects mit qualifizierten Schweißnähten zu gewährleisten und dadurch unsere eigene Schweißqualität und Schweißsteuerung auf ein höheres Niveau zu bringen, werden wir eine Sichtprüfung und Abnahmeprüfung der Schweißnähte durchführen, die AWS D vollständig entsprechen 1.1-2008 "Strukturschweißen von Code-Stahl" und der technischen Spezifikation des jeweiligen Vertrags. 2. Referenzen und Standards:

Die Sichtprüfung muss unter Bezugnahme auf Tabelle 6.1 - Akzeptanzkriterien für die Sichtprüfung und Bild 5.4 - Akzeptable und nicht akzeptable Schweißprofile von AWS D1.1-2008 implementiert werden. 3. Sicherheit und Umwelt:

3.1. Um Stromschäden vorzubeugen, sind alle elektrischen Anlagen und Werkstücke erforderlich

muss den Boden berühren, der Arbeitsbereich muss trocken bleiben und die Bediener müssen Handschuhe und Schuhe mit Gummisohlen tragen. Wenn beschädigte elektrische Drähte gefunden wurden, müssen sie sofort entsorgt werden.

3.2. Um den schädlichen Staub, die Dämpfe und den Lichtbogen zu vermeiden, muss jeder Bediener tragen

Schutzeinrichtungen wie Mullmaske, Brille usw.

3.3. Die Betreiber tragen Ohrstöpsel, um sich vor Geräuschen im Internet zu schützen

Werkstatt.

3.4. Um Schäden durch geschmolzenes Metall, Funken, Schweißspritzer und

Hitze entsteht beim Schweißen, beim Schneiden, der Bediener muss Stiefel (oder sonstige Umwicklungen mit Bein), Brandschutzhandschuhe und Kopfmaske tragen.

3,5. Alle Stahlelemente müssen auf eine geordnete, stabile und einfache Weise gestapelt werden

Inspektion.

3.6. In der Werkstatt muss ausreichend Beleuchtung vorhanden sein. Notwendige Beleuchtungsgeräte wie z

als Fackel sollen einige verborgene Bereiche überprüft werden.

4. Inspektionspersonal:

4.1. Zertifizierter Schweißinspektor (CWI) von AWS (Überprüfen Sie die PJP-Schweißnähte an den Säulen und

Plattenträger).

4.2. Zertifiziertes qualifiziertes Personal im Baugewerbe.

4.3. Vom CWI ausgebildete Inspektoren werden sie unter der Kontrolle und Überwachung von durchführen

das CWI.

5. Prüfbedingungen

5.1 Der Abstand zwischen den Augen und der geprüften Oberfläche darf bei direkter Sichtprüfung 600 mm nicht überschreiten. Der Winkel zwischen der Sichtlinie und der geprüften Oberfläche darf nicht kleiner als 30 ° sein. Spiegel können verwendet werden, um den Sichtwinkel zu verbessern.

5.2 Die geprüfte Oberfläche muss ausreichend beleuchtet sein, im Allgemeinen nicht weniger als 1000 Iux.

5.3 Auch das Vergrößerungsglas muss für die Prüfung von kleinen Fehlern verwendet werden.

5.4 Werkzeuge wie Schweißbeinwaage, Lupe, Taschenlampe usw. müssen verwendet werden

Inspektion.

6. Durchzuführende Verfahren:

6.1 Prüfung vor dem Schweißen

6.1.1 Inspektion von Komponenten der Probemontage

Die Nutformen, der Nutwinkel, die Rillentiefe und die stumpfen Kanten müssen den Anforderungen von WPS entsprechen.

Die Verschmelzungsfläche muss frei von Defekten wie Zwischenlagen, Rissen, Beschädigungen, Bohrern usw. sein.

Die Nut von Stahl mit niedrigem Kohlenstoffgehalt und legiertem Stahl sowie die angrenzenden Bereiche innerhalb von 25 mm müssen frei von Feuchtigkeit, Fett, Staub, organischen Beschichtungen, Verzinkungen oder anderen Fremdstoffen sein, die die Schweißqualität beeinträchtigen können.

6.1.2 Prüfung der montierten Komponenten

Nach dem Zusammenbau der Bauteile sind die Übereinstimmungen und Zwischenräume zwischen den Bauteilen zu prüfen. Die Unzulänglichkeit, der Winkelabstand und der Verzug der Stoßfugen, die Länge und die Lücken der Überlappungsfugen sowie die Lücken zwischen T-Fugen und Eckfugen müssen den in 5.22 und 5.23 von AWS D1.1: 2008 angegebenen Anforderungen entsprechen.

6.1.3 Prüfung der Schweißmaterialien

Elektroden, Drähte und Flussmittel müssen über Materialzertifikate oder Wiederholungsprüfberichte verfügen und die Qualität muss den in 5.3 von AWS D1.1: 2008 angegebenen Anforderungen entsprechen.

Electrodes Die Elektroden und das Flussmittel müssen gemäß dem Schweißverfahren für Verbrauchsmaterialien (06361 / HHSF / WP / 22350 / X. / 0722) gebacken werden.

6.1.4 Vorwärmprüfung

Die Vorwärmtemperatur ist mit Temperaturmessgeräten, Thermometern, Thermoelementen oder Infrarotthermometern zu messen, um die Vorwärmtemperatur, deren Ausdehnung und Verteilung gemäß WPS (06361-HHSF-WP-22350-X.-0707) sicherzustellen.

6.2 Schweißprüfung

6.2.1 Schweißverfahren, Arbeitsabläufe und Abläufe müssen mit WPS übereinstimmen

(06361-HHSF-WP-22350-X.-0707).

6.2.2 Beim Lichtbogenhandschweißen, Unterpulverschweißen und Schutzgasschweißen die

Die Schweißparameter sind auf Übereinstimmung mit WPS (06361-HHSF-WP-22350-X.-0707) zu überprüfen.

6.2.3 Zwischenflächen müssen nach der Reinigung überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Zwischenschicht besteht

Oberflächen, Fugen zwischen Schweißdurchgang und -nuten sowie Nutoberflächen müssen sauber und frei von Rissen, Schlacke, Porosität usw. sein.

6.2.4 Die Zwischenlagentemperatur von Schweißdurchgängen, die vorgewärmt werden müssen, muss auf geregelt werden

gleich sein mit der vorwärmtemperatur.

6.2.5 Bei unedlen Metallen Vorwärmen, ungeschweißte Schweißnähte nach einer Pause Vorwärmen

Die Temperatur sollte die vom Prozess geforderte Temperatur erreichen, bevor mit dem Schweißen begonnen wird.

6.2.6 Die Oberflächenform der Schweißnähte nach dem Hinterschneiden muss den Anforderungen von entsprechen

WPS (06361-HHSF-WP-22350-X.-0707), und die Oberfläche muss frei von Fehlern wie unvollständiger Verschmelzung, Schlacke, Porosität, Rissen usw. sein.

6.3 Prüfung nach dem Schweißen

6.3.1 Inspektionswerkzeuge

Schweißinspektionslineal, Messlehren und andere Inspektionsausrüstungen müssen von einer qualifizierten Inspektionsabteilung kalibriert und genehmigt werden.

6.3.2 Inspektionen nach dem Schweißen müssen nach dem Reinigen der Schweißnähte durchgeführt werden, um die Schweißnähte sicherzustellen

und die umliegenden Bereiche sind frei von Schlacke und Spritzern.

6.3.3 Nach dem Schweißen muss die Schweißnahtlänge überprüft werden, um die tatsächliche Schweißnahtlänge sicherzustellen

nicht weniger als die in Zeichnungen geforderte Länge, und um sicherzustellen, dass der Abstand zwischen den Schweißnähten nicht größer ist als der in den Zeichnungen angegebene Abstand.

6.3.4 Die Sichtprüfung der Schweißnahtoberfläche muss vor der NTE-Prüfung und Abdichtung erfolgen

Inspektion (wenn eine zerstörungsfreie Prüfung erforderlich ist). Das Annahmekriterium entspricht dem Formblatt 6.1 von AWS D1.1: 2008.

6.3.5 Wenn eine Wärmebehandlung nach dem Schweißen erforderlich ist, werden Heizrate,

Die Warmhaltezeit, die Abkühlgeschwindigkeit, die Temperaturdifferenzen verschiedener Teile während der verschiedenen Stufen sowie die Wärmeausdehnung und die Kältekontraktion in jedem Teil sind zu prüfen. Der Heizbereich muss auch auf lokal wärmebehandelte Schweißnähte geprüft werden. Die Prüfergebnisse müssen den Anforderungen des Wärmebehandlungsverfahrens und Abschnitt 5.8 von AWS D1.1: 2008 entsprechen.

7. NCRs und Reparaturen:

7.1 Wenn bei der Sichtprüfung oder bei der NE-Prüfung in Endprodukten Schweißnähte gefunden werden, die nicht den Anforderungen entsprechen, müssen diese Produkte gemäß dem Nicht-Konformitätsmanagementverfahren getrennt und entsorgt werden, und es sind keine weiteren Fertigungsschritte oder nachfolgenden Verfahren erforderlich. In der Zwischenzeit muss der zuständige Inspektor den NCR-Bericht (Anhang-A im Nichtkonformitätsmanagementverfahren) herausgeben und diesen Bericht zur Prüfung an den Oberingenieur weiterleiten.

7.2 Nach Prüfung des NCR-Berichts muss der Chefingenieur eine mögliche Reparatur vorschlagen

Vorschläge oder Methoden rechtzeitig. Ohne Zustimmung des leitenden Ingenieurs dürfen auf die Produkte, die die Anforderungen nicht erfüllen, keine Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden.

7.3 Die Inspektoren sollten die Lage des Defekts, die Defekteigenschaften, die Ursache und die Reparatur beseitigen

Anforderungen vor der Reparatur. Eine mehr als zweimalige Reparatur sollte vom technischen Ingenieur des Kunden genehmigt werden.

7.4 Die Oberfläche muss nach Beseitigung der Mängel den Reparaturanforderungen und der Länge entsprechen

50 mm länger als die defekte Länge beider Enden entfernt sein und eine gewisse Neigung haben.

7.5 Die Überprüfung der Schweißreparatur ist ebenso wie die offizielle Schweißung erforderlich

Inspektion.

7.6 Der Bericht über die Nichtkonformität wird vom zuständigen Inspektor einmalig geschlossen

Die reparierten Produkte werden einer doppelten Prüfung unterzogen.